Herrschaft Wellenberg

Hüttlingen und Mettendorf gehörten seit alter Zeit zur Herrschaft Wellenberg, die seit dem 9.Jahrhundert ein Lehen des Klosters Reichenau war, welches im Gebiet von Frauenfeld umfangreichen Grundbesitz besass und diesen durch das reichenauische Amt Frauenfeld verwalten liess.  Die Herren von Wellenberg waren Dienstleute des Abtes von Reichenau, und nach dem Erwerb der Abtei durch das Bistum Konstanz, des Bischofs von Konstanz. Die Dienstleute gehörten ursprünglich zum niederen Adel, stiegen aber in vielen Fällen zu Landesfürsten empor. Im Laufe der Jahrhunderte hat die Herrschaft Wellenberg oft ihren Besitzer gewechselt.

1204

Ritter Walter von Wellenberg

1370

erwarben die Ritter von Hohlandenberg aus dem Tösstal die Herrschaft Wellenberg. Dieses Geschlecht hatte sich von bescheidenen Anfängen zum bedeutesten Adelsgeschlecht der Nordschweiz entwickelt.

1513

ging die Herrschaft in den Besitz der Mötteli von Rappenstein über. Die Mötteli stammten aus Ravensburg und waren eigentlich bürgerlicher Herkunft. Als erfolgreiche Kaufleute erwarben sie sich das Adelsprädikat. Später erwarben die Mötteli noch die Herrschaft Pfyn.

1537

kauft Junker Gregorius von Ulm Schloss und Herrschaft Wellenberg, dazu gehörten: Die Gerichte zu Wellenberg, Aufhofen, Bietenhard, Rüti, Thundorf, Kirchberg und Buchschoren, ferner ein Anteil an den Gerichten zu Lustdorf, Mettendorf und Eschikofen. Kaufpreis 8987 Gulden.

1554

kam das Gericht von Hüttlingen mit «Zwing», «Pänn», Holz, Feld und allem Zubehör ebenfalls an die Herrschaft Wellenberg.

1576

Hans Jakob von Ulm veräusserte die Herrschaftsrechte in Thundorf, Lustdorf und Aufhofen und erwarb dafür solche in Weerswilen, Steinebrunn und Egnach.

1603

Gregorius von Ulm

1620

Jakob Christoph von Ulm. Das Gericht Hüttlingen ging beim Tode des Gregorius von Ulm an Hans Kaspar von Ulm über, der seinen Sitz im Schloss Hüttlingen nahm.

1669

kaufte der Stand Zürich die heruntergekommende Herrschaft Wellenberg und liess sie in der Folge durch einen Obervogt verwalten. Nach einem Inventar von 1668 gehörten ausser dem Gutshofe des Schlosses zur Herrschaft: 750 Jucharten Wald und der Weissbach (Thunbach). Die Gerichtsherrlichkeit zu Wellhausen, Kirchberg, Thundorf, Aufhofen, Bietenhard, Aeuglismoos und Waldhof gehörte ganz, die zu Lustdorf und Mettendorf halb zur Herrschaft mit Vogtsteuer, Fastnachthühnern, Heugeld, Leibtagwen (Frondienste). Die halbe Gerichtsherrlichkeit zu Lustdorf und Mettendorf lag bei der Abtei Reichenau.

 

Interessant ist aus dieser Zeit die Angabe über die Bevölkerungszahl und der Vergleich zu den heutigen Verhältnissen:

1669    1943

213       207     Lustdorf mit Höfen

305      213      Mettendorf

230      334     Wellhausen

386      515      Kirchberg, Thundorf und Höfe

 

Der Verkauf an den Stand Zürich erfolgte um den Preis von 45’000 Gulden und 500 Louis d’or «Honoranz» an die Gattin des Verkäufers Jakob Christoph von Ulm.

1670

starb Kaspar von Ulm, der seit 1620 Herr von Hüttlingen war. Seine Witwe, eine geborene von Meiss aus Zürich, setzte alles daran, dass Hüttlingen nicht in die Hände der katholisch gewordenen von Ulm auf Griessenberg gelangte.

1674

verkaufte sie die Herrschaft Hüttlingen mit dem Grundzins zu Hüttlingen und Mettendorf um 8760 Gulden an die Stadt Zürich. Dazu gehörte die Gerichtsherrlichkeit von Lustdorf mit 32 Haushaltungen und ebensoviel Leibtagwen (Frondienst) und Fastnachthünern, und von Mettendorf Haushaltungen mit denselben Gerechtigkeiten. Damit erreichte die alte Herrschaft Wellenberg wieder den früheren Besitzstand von 1537.

1699

nahm eine zürcherische Domänen-Kommission eine Bestandesaufnahme über die Herrschaft Wellenberg vor. Aus dem eingehenden Bericht entnehmen wir, dass die niedere Gerichtsbarkeit in Hüttlingen und der Geige, Hüttlingen zustand, ebenso der Hof Hessibohl. Zum alten Bestand des Wellenbergs gehörten die Gerichte von Wellhausen, Kirchberg, Rüti, Thundorf, Dietzis (Dietlis) – Mühle, Aeuuglismoos, Aufhofen, Bietenhart und Waldhof. In Lustdorf, Mettendorf und Eschikofen waren die Gerichte mit der Abtei Reichenau (Inhaber Bischof von Konstanz) gemeinsam, jeder Teil hat das Gericht halb zu besetzen, jeder Teil hat seinen eigenen Schreiber laut Vertrag.

1669 – 1798

In dieser Zeit verwalteten 11 zürcherische Obervögte die Herrschaft. Aus den ersten Regierungsjahren von Obervogt Escher (1669 – 1694) sei folgende interessante Feststellung angeführt: «Die Wölf in diesen Landen, deren es ziemlich viel haben muss, sind schon bis einen Pistolenschuss nahe ans Schloss gekommen und haben in dieser Herrschaft allbereits zwei Jungpferde und etlich gering Vieh niedergerissen. Seit der letzten Jagt spüren wir sie nit mehr in der Nachbarschaft, aber aller Anzeigung nach, haben sie hier im Schlosstobel Junge gesetzt!!» (Wolfsbühl!) – 1798 wurden die alten Feudalherrschaften aufgelöst und damit verlor auch der Stand Zürich das Interesse an der entlegenen Besitzung im Thurgau.

1815

wurden Schloss und Gutshof auf dem Wellenberg für 11’000 Gulden an J.L. Eder von Stans verkauft.

Quellen:

Wirtschaftsplan über die Waldungen der Bürgergemeinde Hüttlingen 1951

Wälli j. Pfr.: Schloss Wellenberg, Thurg. Beiträge zur vaterländ. Geschichte, 47. Heft 1907

Staatsarchiv Thurgau: Urkundenbuch, Reichenauisches Amt Frauenfeld

Staatsarchiv Zürich: Urkundensammlung Wellenberg

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