Herrschaft Wellenberg
Hüttlingen und Mettendorf gehörten seit alter Zeit zur Herrschaft Wellenberg, die seit dem 9.Jahrhundert ein Lehen des Klosters Reichenau war, welches im Gebiet von Frauenfeld umfangreichen Grundbesitz besass und diesen durch das reichenauische Amt Frauenfeld verwalten liess. Die Herren von Wellenberg waren Dienstleute des Abtes von Reichenau, und nach dem Erwerb der Abtei durch das Bistum Konstanz, des Bischofs von Konstanz. Die Dienstleute gehörten ursprünglich zum niederen Adel, stiegen aber in vielen Fällen zu Landesfürsten empor. Im Laufe der Jahrhunderte hat die Herrschaft Wellenberg oft ihren Besitzer gewechselt.
1204
Ritter Walter von Wellenberg
1370
erwarben die Ritter von Hohlandenberg aus dem Tösstal die Herrschaft Wellenberg. Dieses Geschlecht hatte sich von bescheidenen Anfängen zum bedeutesten Adelsgeschlecht der Nordschweiz entwickelt.
1513
ging die Herrschaft in den Besitz der Mötteli von Rappenstein über. Die Mötteli stammten aus Ravensburg und waren eigentlich bürgerlicher Herkunft. Als erfolgreiche Kaufleute erwarben sie sich das Adelsprädikat. Später erwarben die Mötteli noch die Herrschaft Pfyn.
1537
kauft Junker Gregorius von Ulm Schloss und Herrschaft Wellenberg, dazu gehörten: Die Gerichte zu Wellenberg, Aufhofen, Bietenhard, Rüti, Thundorf, Kirchberg und Buchschoren, ferner ein Anteil an den Gerichten zu Lustdorf, Mettendorf und Eschikofen. Kaufpreis 8987 Gulden.
1554
kam das Gericht von Hüttlingen mit «Zwing», «Pänn», Holz, Feld und allem Zubehör ebenfalls an die Herrschaft Wellenberg.
1576
Hans Jakob von Ulm veräusserte die Herrschaftsrechte in Thundorf, Lustdorf und Aufhofen und erwarb dafür solche in Weerswilen, Steinebrunn und Egnach.
1603
Gregorius von Ulm
1620
Jakob Christoph von Ulm. Das Gericht Hüttlingen ging beim Tode des Gregorius von Ulm an Hans Kaspar von Ulm über, der seinen Sitz im Schloss Hüttlingen nahm.
1669
kaufte der Stand Zürich die heruntergekommende Herrschaft Wellenberg und liess sie in der Folge durch einen Obervogt verwalten. Nach einem Inventar von 1668 gehörten ausser dem Gutshofe des Schlosses zur Herrschaft: 750 Jucharten Wald und der Weissbach (Thunbach). Die Gerichtsherrlichkeit zu Wellhausen, Kirchberg, Thundorf, Aufhofen, Bietenhard, Aeuglismoos und Waldhof gehörte ganz, die zu Lustdorf und Mettendorf halb zur Herrschaft mit Vogtsteuer, Fastnachthühnern, Heugeld, Leibtagwen (Frondienste). Die halbe Gerichtsherrlichkeit zu Lustdorf und Mettendorf lag bei der Abtei Reichenau.
Interessant ist aus dieser Zeit die Angabe über die Bevölkerungszahl und der Vergleich zu den heutigen Verhältnissen:
1669 1943
213 207 Lustdorf mit Höfen
305 213 Mettendorf
230 334 Wellhausen
386 515 Kirchberg, Thundorf und Höfe